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Keine Entscheidung 30.05.2018 13:29:41

Gericht: Kein Grund für Eilentscheidung im Streit VW und Prevent

Gericht: Kein Grund für Eilentscheidung im Streit VW und Prevent

Das Landgericht Dortmund wies am Mittwoch einen Antrag auf einstweilige Verfügung der Prevent-Tochter TWB mit Sitz in Hagen gegen VW und die Konzerntochter Audi ab. Die Richter sahen keinen Grund, hier per Eilverfahren zu entscheiden, teilte ein Sprecher des Gerichts mit. Bis zum Kündigungsstichtag Ende März 2019 sei noch genug Zeit.

VW wirft dem Hersteller von Sitzlehnen eine unangemessene Preiserhöhung vor und hat die Verträge gekündigt - auch für die Töchter Audi, Seat und Skoda. Dagegen wollte Prevent TWB mit einer einstweiligen Verfügung vorgehen.

Für die Streitigkeiten zwischen Prevent mit Seat und Skoda sei man in Dortmund zudem örtlich nicht zuständig, entschieden die Richter am Mittwoch. So sei bei der Auseinandersetzung mit Seat ein Gericht in Barcelona zuständig. Im Fall von Skoda verwies das Landgericht Dortmund die Klage weiter an die Kollegen in Hannover.

/fld/DP/nas

DORTMUND (dpa-AFX)

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Bildquelle: iStock/RapidEye,Sean Gallup/Getty Images,Denis Doyle/Getty Images

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